Visabestimmungen in Thailand:
Bevor wir uns gleich in die unendlichen Weiten der thailändischen Bürokratie stürzen werden, möchten wir noch kurz erwähnen, dass sich Recherche-Arbeiten zu den folgenden Themen (...milde gesagt) nicht gerade einfach gestalten, und wohl auch kaum zu den Lieblingsthemen der Betreiber einer Thai-Website gehören.
Die offiziellen Informationsquellen – von denen man zu erfahren hofft,
ab wann welche neuen Vorschriften amtlich sind – decken sich nicht immer. Außerdem werden manche Regelungen von den jeweiligen Immigration Bureaus, bzw. deren Beamten unterschiedlich interpretiert. Das wiederum führt dazu, dass auch die Informationen in deutschsprachigen Thailandforen und anderen Quellen – aufgrund der abweichenden Erfahrungen bei verschiedenen Immigration Niederlassungen – nicht immer übereinstimmen.
Auch wir können für die Richtigkeit der Angaben keine Garantie übernehmen.
Alle von uns eingebauten Überarbeitungen haben wir sowohl farblich (...grün) als auch textlich (...Änderung und Datum) gekennzeichnet, und zur Vereinfachung werden wir das auch künftig so handhaben.
Wer es ganz genau wissen will, der kommt natürlich nicht daran vorbei, sich durch die wichtigste Grundlagenlektüre zum Thema "längerer Aufenthalt von mehr als 30 Tagen in Thailand" zu arbeiten – und das ist die "Order of the Royal Thai Police Headquarters No. 777/2551".
Das Team von "thailawonline.com" bietet eine englischsprachige, 14 seitige Übersetzung als
kostenlosen Download (...10. Thai Police Order 777/2551 – translated by Issan Lawyers: basis for extension of stay).
Alles, was – im Vergleich zur alten "Order of the Royal Thai Police Headquarters No. 606/2549" – geändert wurde, ist in der neuen Download-Version rot markiert. Das macht es wesentlich einfacher die Änderungen als solche zu erkennen. 
Begriffsdefinitionen:
- Visa legitimieren die Einreise in ein bestimmtes Land, und müssen im Vorfeld beantragt werden.
Deutsch: Visum = Singular und Visa = Plural,
Englisch: Visa = Singular und Plural
- Eine Aufenthaltsgenehmigung ist ein begrenzter Zeitraum, den man – aufgrund eines ausgestellten Visums – in dem entsprechenden Land verbringen darf.

1. "Tourist Visa Exemption" – Einreise ohne Visa:

- Beantragung/Ausstellung:
Wird in Form eines Stempels nach dem Passieren der Grenze im Pass vermerkt.
- Grundlage:
1. Man muss Bürger aus einem der folgenden Länder sein, um per "Tourist Visa Exemption" in Thailand einreisen zu können:
Australien, Bahrain, Belgien, Brasilien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechland, Hong Kong, Indonesien, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kuwait, Luxemburg, Malaysia, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Peru, Philippinen, Portugal, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Südafrika, Türkei, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigte Arabische Emirate und Vietnam.
2. Der Reisepass muss eine Gültigkeit von 6 Monaten über den Aufenthalt hinaus aufweisen, Kinderpässe werden nicht akzeptiert.
3. Ein bezahltes Rückflugticket oder Weiterflug-Ticket muss vorliegen.
4. Ein Geldbetrag von mindestens 20.000,- Baht pro Person muss vorhanden sein (...was allerdings nicht kontrolliert wird).
- Aufenthaltsdauer:
30 Tage plus 7 Tage kostenpflichtige Verlängerungsmöglichkeit.
- Mehrfacheinreise:
Seit Oktober 2006 nicht mehr als 3 x 30 Tage in einem Zeitraum von 6 Monaten.
- Änderung 2008/11:
Reisenden ohne Visum – die zu Land über eine Grenze aus einem Nachbarland eingereist sind – wird nur noch ein Aufenthalt von 15 Tagen gewährt. Passagiere, die über einen internationalen Flughafen einreisen, dürfen sich weiterhin 30 Tage im Land aufhalten; hier gibt es keine Änderung.
- Änderung 2008/12:
Die Regelung, daß man sich mit einer "Tourist Visa Exemption" nur 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Thailand aufhalten darf, entfällt komplett.
Wer alle zwei Wochen zur Grenze fährt, darf sich in Thailand für 15 Tage aufhalten und diesen Prozeß ab sofort unendlich oft wiederholen.
Wer auf dem Luftweg nach Thailand gekommen ist, darf sich für max. 30 Tage im Land aufhalten und kann dann (ebenfalls beliebig oft) per Flieger aus- und wieder einreisen.
- Änderung 2009/06:
Reisende, die per "Tourist Visa Exemption" auf dem Landweg nach Thailand kommen, können sich nach wie vor 15 Tage im Land aufhalten, vor Ablauf des Stempels zu einem Grenzübergang fahren, dort ausreisen – und danach wieder unter gleichen Bedingungen aus dem Nachbarland nach Thailand einreisen.
Allerdings wird der Einreisestempel seit dem 01. Juni 2009 NUR NOCH VIERMAL HINTEREINANDER vergeben.
Die Maßnahme richtet sich gegen Ausländer, die sich ohne Visum dauerhaft im Land aufhalten, indem sie alle 15 Tage auf dem Landweg ein Nachbarland Thailands besuchen, um dann durch Ausreise/Einreise in Thailand einen Stempel für weitere 15 Tage zu erhalten.
Interessanterweise gilt die Regelung nicht für Ausländer, die über einen internationalen Flughafen einreisen. Sie können nach Ablauf ihres 30tägigen Aufenthaltes Thailand auf dem Luftweg verlassen, und auf dem gleichen Weg umgehend wieder einreisen – und das beliebig oft.
2. "Tourist Visa":

- Beantragung/Ausstellung:
Muss vor der Einreise nach Thailand in einer thailändischen Botschaft oder einem thailändischen Konsulat im Ausland oder im Heimatland des Antragstellers besorgt werden.
- Grundlage:
Der Reisepass muss eine Gültigkeit von 6 Monaten über den Aufenthalt hinaus aufweisen, Kinderpässe werden nicht akzeptiert.
- Aufenthaltsdauer:
60 Tage pro Einreise plus 1 x 30 Tage kostenpflichtige Verlängerungsmöglichkeit.
- Mehrfacheinreise:
Bei Beantragung im Heimatland wahlweise auch mit zweimaliger oder dreimaliger Einreise.
Bei Beantragung in den Nachbarländern Thailands teilweise nur mit einmaliger oder manchmal auch mit zweimaliger Einreise nach Thailand. Dabei ist keine einheitliche Vorgehensweise zu erkennen. Seit Oktober 2006 muss ausserdem eine Wartezeit von 24 Stunden eingehalten werden.
- Gültigkeitsdauer und Kosten:
1 Einreise (Single), 90 Tage Gültigkeit = 30,- Euro
2 Einreisen (Double), 180 Tage Gültigkeit = 60,- Euro
3 Einreisen (Triple), 180 Tage Gültigkeit = 90,- Euro
Einmalige Verlängerung um 30 Tage = 1.900,- Baht
(etwa 39,- Euro)
- Zeitlich befristete Änderung 2009/06:
Am 24. Juni verkündete das Außenministerium, dass in dem Zeitraum vom 25. Juni 2009 bis März 2010 für alle beantragten Touristenvisa keine Gebühren erhoben werden. Siehe auch Blog-Post:
"Freie Touristenvisa für Thailand bis März 2010".
Am 04. Februar 2010 bestätigte das Außenministerium in Bangkok, dass die Aktion nicht verlängert werde, und alle thailändischen Botschaften und Konsulate angewiesen worden seien, ab dem 05. März 2010 Touristenvisa wieder ausschließlich gegen Gebühren auszustellen.
- Zeitlich befristete Änderung 2010/05:
Im Mai 2010 stimmte die thailändische Regierung einer erneuten Verlängerung Ihrer Kampagne für kostenlose Touristenvisa zu.
Alle Ausländer, die die Bedingungen für ein Touristenvisum erfüllen, sind laut Information des Außenministeriums vom 11. Mai 2010 bis zum 31. März 2011 von der Gebühr befreit.
Quelle: Ministry of Foreign Affair, Kingdom of Thailand
- Zusätzliche Infos:
Pattaya Immigration Bureau/Tourist Visa
(...leider ist die Website seit 11. 2009 immer wieder in unregelmäßigen Abständen für längere Phasen offline)

3. "Non Immigrant Visa":

3.1 "Non Immigrant Visa - Type B" (business and work)
3.2 "Non Immigrant Visa - Type O" (others)
- Beantragung/Ausstellung:
Muss vor der Einreise nach Thailand in einer thailändischen Botschaft oder einem thailändischen Konsulat im Heimatland des Antragstellers besorgt werden. Seit Ende 2006 kann das "Non Immigrant Visa" auch bei der Immigration in Bangkok beantragt werden – aber nur, wenn man mit einem "Tourist Visa" eingereist ist, und einen Kapitalnachweis für ein Jahr erbringen kann.
- Aufenthaltsdauer:
90 Tage pro Einreise, keine Verlängerungsmöglichkeit.
- Mehrfacheinreise:
Bei Beantragung im Heimatland als "Multiple Entry Visa" können im Rahmen der Gültigkeit von einem Jahr beliebig viele Einreisen mit jeweils maximal 90 Tagen Aufenthalt vorgenommen werden.
- Gültigkeitsdauer und Kosten:
1 Einreise (Single), 90 Tage Gültigkeit = 55,- Euro
Mehrfach (Multiple), 365 Tage Gültigkeit = 130,- Euro

3.3 "Three Year Non Immigrant Visa - Type B" (business)
- Beantragung/Ausstellung:
Muss vor der Einreise nach Thailand in einer thailändischen Botschaft oder einem thailändischen Konsulat im Heimatland des Antragstellers besorgt werden, keinesfalls aber bei einem General-Konsulat, das von einem Honorar-Konsul geleitet wird. Und obwohl die Bezeichnung etwas anderes impliziert: Eine Arbeitsaufnahme ist mit diesem Visum nicht erlaubt.
- Aufenthaltsdauer:
Beim "Three Year Non Immigrant Visa" können im Rahmen der Gültigkeit von drei Jahren beliebig viele Einreisen mit jeweils maximal 90 Tagen Aufenthalt vorgenommen werden.
- Kosten:
260,- Euro für die Antragstellung.
VORSICHT: Die Kosten werden bei einer Ablehnung nicht zurückerstattet.
- Zusätzliche Infos:
Ministry of Foreign Affairs/Three Year Non Immigrant...

Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr:

Die Basis für eine Jahres-Aufenthaltserlaubnis ist ein "Non Immigrant Visa". Wer dann noch die notwendigen persönlichen Voraussetzungen erfüllt, der kann die Jahres-Aufenthaltserlaubnis bei dem – für ihn zuständigen – Immigration Bureau beantragen:
1. In Thailand ansässige Ehepartner von thailändischen Staatsbürgern...
- Änderung 2008/11: Im Oktober 2006 wurde für "Alien-Partner" die Möglichkeit – mit einem Bankguthaben von 400.000,- Baht – eine Verlängerung des "Non Immigrant Visums" zu erhalten, gestrichen.
Am 25. 11. 2008 wurde diese Variante für ausländische Ehepartner ohne Einkommensnachweis nun wieder eingeführt. Die komplette Summe muss nachweislich aus dem Heimatland des "Alien" stammen. Sie muss bei der ersten Antragstellung mindestens 60 Tage und bei Verlängerungen mindestens 90 Tage vor Antragstellung auf dem Konto sein. Mit Konto ist ein normales "Saving Account Passbook" einer thailändischen Bank gemeint (kein Festgeldkonto, kein Fond, etc...). Es empfiehlt sich sehr, für diesen Zweck kein Gemeinschaftskonto zu wählen, sondern ein Konto, welches lediglich auf den Namen des "Alien" ausgestellt ist.
- Änderung 2008/11: Komplizierter gestalten sich die Änderungen für die ausländischen Ehepartner, die nicht über ein Bankguthaben von 400.000,- Baht verfügen, und ihre Jahresaufenthaltserlaubnis per Einkommensnachweis erhalten wollen:
Die bisherige Regelung besagte, dass die Familie ein monatliches Gesamteinkommen von mindestens 40.000,- Baht vorweisen musste. Ob das Einkommen vom ausländischen oder thailändischen Ehepartner erbracht wurde – oder von beiden – spielte dabei keine Rolle. Genau hier setzt leider jetzt die Änderung an:
Es muss klar und deutlich nachgewiesen werden (...z.B. per Einkommensnachweis über die Botschaft), dass die Summe ausschließlich vom ausländischen Ehepartner stammt. Merkwürdigerweise gilt das ausdrücklich nur für männliche Ausländer, die mit Thailänderinnen verheiratet sind. Die umgekehrte Konstellation (weibliche Ausländerinnen, die mit Thailändern verheiratet sind) scheint weiterhin zu berechtigen, die erforderlichen 40.000,- Baht von beiden Partnern, oder wahlweise auch von einem der beiden erwirtschaften zu lassen.
- Änderung 2008/11: Sind Kinder vorhanden, können entweder die 400.000,- Bhat Bankguthaben oder auch die 40.000,- Baht monatliches Gesamteinkommen von beiden Partnern beigesteuert bzw. erwirtschaftet werden.
- Die Aufenthaltserlaubnis kann nach Ablauf des Jahres erneut beantragt werden, und kostet pro Antrag 1.900,- Baht. Bei Nichterteilung der Aufenthaltserlaubnis wird die Summe nicht zurückerstattet.
- Falls Ausreisen aus Thailand geplant sind, muss die bestehende Jahres-Aufenthaltserlaubnis mit einem separaten "Re-Entry" Antrag erweitert werden – sonst verfällt das bestehende Visum!
- Zusätzliche Infos:
Leider wurden die Informationen zu diesem Thema auf den Seiten der Immigration Bureaus ersatzlos gestrichen.
Wer hier offizielle Informationen sucht, der muss wohl oder übel auf die anfangs genannte
"Order of the Royal Thai Police Headquarters No. 777/2551" zurück greifen.

2. Personen, die mindestens 50 Jahre alt sind...
- Bei Nachweis einer – per Rentenbescheid – staatlich garantierten Rente von mindestens 65.000,- Baht
- Bei Nachweis eines Bankguthaben von 800.000,- Baht. Die komplette Summe muss nachweislich aus dem Heimatland des "Alien" stammen.
Änderung 2008/11: Sie muss bei der ersten Antragstellung mindestens 60 Tage und bei Verlängerungen mindestens 90 Tage vor Antragstellung auf dem Konto sein. Mit Konto ist ein normales "Saving Account Passbook" einer thailändischen Bank gemeint (kein Festgeldkonto, kein Fond, etc...).
- Falls der – über 50 – Inhaber einer Jahres-Aufenthaltsgenehmigung Familienangehörige nach Thailand holen möchte, so benötigen diese keine separaten Einkünfte oder Bankguthaben.
- Eine geringere Rente kann prinzipiell durch ein ergänzendes Bankguthaben aufgerechnet werden.
- Die Aufenthaltserlaubnis kann nach Ablauf des Jahres erneut beantragt werden, und kostet pro Antrag 1.900,- Baht. Bei Nichterteilung der Aufenthaltserlaubnis wird die Summe nicht zurückerstattet.
- Falls Ausreisen aus Thailand geplant sind, muss die bestehende Jahres-Aufenthaltserlaubnis mit einem separaten "Re-Entry" Antrag erweitert werden – sonst verfällt das bestehende Visum!
- Zusätzliche Infos:
Ministry of Foreign Affairs/Non Immigrant Visa "O-A"

3. Personen, die für eine – in Thailand ansässige – Firma arbeiten, oder an einem Unternehmen beteiligt sind, bzw. sonstige Geschäftsleute...

4. "Investment-Visa" von Geschäftsleuten...
- ...die mindestens 3 Millionen Baht in Thailand investiert haben, werden weiterhin jährlich verlängert, sofern diese schon vor Oktober 2006 erstellt wurden.
- Für Neueinsteiger existiert diese Variante zum Erhalt einer Jahres-Aufenthaltserlaubnis seit 10/2006 nicht mehr.
- Änderung 2008/11: Es besteht erneut die Möglichkeit für Geschäftsleute ein "Investment-Visa" zu erlangen. Allerdings nur, wenn sie bereit sind 10 Millionen Baht in Thailand zu investieren.
Alternative "Aufenthalts-Varianten":

"Thai Longstay Concept":
- Ein Konzept das 2001 von der "Thai Longstay Management Co., Ltd." im Auftrag der Regierung ins Leben gerufen wurde, und ganz offensichtlich darauf ausgerichtet ist, die wohlhabendere Klientel der über 50 jährigen – mit einem dicken "Support-Paket" in drei verschiedenen Ausführungen – für Thailand zu begeistern.
- Zusätzliche Infos:
"Thai Longstay Concept"

"Resedence Permit" (Daueraufenthaltsgenehmigung):
- Beantragung/Ausstellung:
Kann nur bei der Immigration-Zentrale in Bangkok beantragt werden.
- Grundlage:
Jeder, der die Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr dreimal hintereinander in Folge erhalten hat, kann einen Antrag stellen.
- Aufenthaltsdauer:
Unbegrenzt – allerdings muss für die Ausreise aus Thailand ein "Re-Entry" Antrag gestellt werden, sonst verfällt die "Residence Permit".
- Kosten:
Etwa 8.000,- Baht nur für Beantragung (...bei einer Ablehnung wird die Summe NICHT zurück erstattet).
Falls es zu einem positiven Bescheid kommen sollte, sind nochmals ca. 200.000,- Baht zu zahlen (...wenn mit thailändischem Partner verheiratet, dann "nur" 100.000,- Baht).
Doch ist die Chance, dass es zu einem positiven Bescheid kommt, nicht gerade groß, denn Daueraufenthaltsgenehmigungen sind auf maximal 100 Visa pro Nation und Jahr begrenzt – was in keiner Relation zu der Menge an Bewerbern steht. Ausserdem sind die Beurteilungskriterien, nach denen eine "Residence Permit" im Endeffekt vergeben wird, nicht offiziell bekannt.
Abschließendes zum Thema "Thailand-Visa":

- Die Daten bezüglich der Einreise und Ausreise, die vom Immigration Office bei der Ankunft in Thailand in den Reisepass eingetragen werden, müssen genauestens beachtet werden. Illegale Einreise und verspätete Ausreise sind strafbar und können mit Geldstrafe (...500,- Baht pro Tag bei Overstay) oder Freiheitsentzug geahndet werden.
Die Verlängerung von Visa kann beantragt werden bei:
Immigration Office Thailands
50 Soi Suan Plu, South Satorn Rd.,
Yannawa, Bangkok 10120
Tel.+66-2-287 3101 bis -3110, Fax +66-2-287 1310
Änderung 2009/09:
In einer Pressemitteilung der Immigration wurde am 03. September 2009 im englischsprachigen "Thai-Visa-Forum" darauf hingewiesen, dass das Immigration Bureau in Bangkok in die Chaengwattana Road umziehen – und dort am 01. Oktober 2009 eröffnen wird. Letztendlich wurde der Termin auf den 28. September 2009 vorverlegt.
In unseren Blog-Posts
"Immigration Bureau Bangkok zieht in die Chaengwattana Road um" und
"Neues zum Ortswechsel des Immigration Bureaus Bangkok" sind alle Informationen zu finden, die uns derzeit vorliegen – inclusiv brauchbaren Wegbeschreibungen.
- Eine Jahres-Aufenthaltserlaubnis entbindet NICHT von der Pflicht, sich weiterhin alle 90 Tage – in unverändertem Rhythmus – bei der Immigration melden zu müssen.
Im übrigen fordert die Immigration seit Juli 2008 bei der 90 Tage-Meldung einen Wohnsitznachweis, der sowohl in Form eines Mietvertrages, oder einer Internet-, Telefon- oder Stromrechnung erbracht werden kann. Wichtig ist, dass die Adresse auf dem Papier vermerkt ist.
- Falls eine Krankheit oder ein Unfall den Weg zur Immigration verhindern sollten, so könnte man sich bei der 90 Tage-Meldung auch von thailändischen Ehepartner vertreten lassen. Bei anderen Visa-Angelegenheiten ist das nicht möglich. Um Ärger und Strafzahlungen zu vermeiden, muss nach einer Verhinderung des Besuches ein ärztliches Attest aus einem staatlichen Krankenhaus vorgelegt werden.
- Wer nicht über eine Jahres-Aufenthaltserlaubnis oder eine Dauer-Aufenthaltserlaubnis verfügt, kann nicht länger als drei Monate an einem Stück in Thailand verweilen, ohne kurz auszureisen – egal über welches Visum er verfügt.
Von den vielen illegalen Möglichkeiten, die in den Touristenzentren angeboten werden (...nur der Reisepass reist für etwa 2.000,- bis 3.000,- Baht ohne den Besitzer aus, oder man kauft sich für etwa 25.000,- bis 30.000,- Baht gleich eine komplette Jahres-Aufenthaltserlaubnis) ist dringend abzuraten! Sie sind illegal, und werden mit Gefängnisstrafen geahndet.
Legal sind dagegen die von seriösen Reisebüros angebotenen Visa-Touren, da es sich hier nicht um simulierte Reisen handelt.
- Wer das Land während der ihm genehmigten Aufenthaltsdauer ohne "Re-Entry-Permit" verlässt, der verliert seine Aufenthaltsgenehmigung!
Eine einfache "Re-Entry-Permit" kostet 1.000,- Baht (...etwa 20,- Euro), eine "Re-Entry-Permit" für mehrfache Aus/Einreise 3.800,- Baht (...etwa 79,- Euro).
Links:
Genial!!! Auf einer vom englischsprachigen "Thai-Visa-Forum" erstellten
Google maps Seite findet man alle thailändischen Immigration Offices im Überblick.
Nützliche Formulare der Immigration in Bangkok als Download.
Wahlweise im Word- oder PDF-Format
(ACHTUNG: Am 14. 12. 2009 wurde die Internetpräsenz der Immigration Bangkok von Google als "attackierende Website" eingestuft. Siehe auch
unser Blogpost zum Thema.)
In unseren Blog-Posts
"Immigration Bureau Bangkok zieht in die Chaengwattana Road um" und
"Neues zum Ortswechsel des Immigration Bureaus Bangkok" sind alle Informationen zu finden, die uns zur neuen Office-Adresse vorliegen – inclusiv brauchbaren Wegbeschreibungen.
Beim "Ministry of Foreign Affairs" gibt es eine Seite namens
Questions & Answers on Thai Visa.
Wer keine Lust hat, sich mit der Materie zu beschäftigen, aber trotzdem langfristig in Thailand verweilen möchte, der kann seine Wünsche auch kostenpflichtig von Profis umsetzen lassen, die über langjährige Erfahrungen in den Bereichen Marriage, Buying Condo or Land, Legal Services und Real Estate Services verfügen, wie z.B. die
"Siam International Legal Group".
